Willkommen im Club
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Das Sportprogramm für ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche

Das Programm

Das Förderprogramm “Willkommen im Club” unterstützt ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren, indem es ihnen den Zugang zu Sportvereinen erleichtert.
Ziel ist es, diesen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Vereinsleben sowie an Trainingslagern zu ermöglichen und somit ihre soziale Integration zu fördern.

Werner Kogler

Nutzen wir die Chance!

»Das Projekt „Willkommen im Club“ ist ein wichtiger Schritt, um ökonomisch benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine bessere Zukunftsperspektive zu bieten. Durch die Förderung von Sportaktivitäten wird nicht nur deren physische Gesundheit gestärkt, sondern auch ihre soziale Integration gefördert.

Ich ersuche alle in Frage kommenden Sportvereine in den drei Pilot-Bundesländern, sich aktiv an diesem Projekt zu beteiligen und alle anspruchsberechtigten Familien, die Möglichkeit der Förderung zu nutzen. Mit Hilfe der Initiative „Willkommen im Club“ können sich tatsächlich alle Kinder und Jugendlichen im Sportverein willkommen fühlen, Teil einer sportlichen Gemeinschaft werden und positive, prägende Erfahrungen zu sammeln.«

Werner Kogler, Sportminister

 

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt für die geförderte Mitgliedschaft in einem Sportverein sind ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens eines der im Kriterienkatalog festgehaltenen Kriterien erfüllt ist.
Gefördert werden ausschließlich Mitgliedschaften in Vereinen, die Mitglied bei einem der Breitensportdachverbände ASVÖ oder SPORTUNION sind und ihren Sitz in den Pilotregionen Steiermark, Kärnten oder Salzburg haben.

Förderbare Maßnahmen

Mitgliedsbeiträge:
  • Zuschuss für die Mitgliedschaft in einem Sportverein für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren.
  • Der Zuschuss beträgt 75 % des Mitgliedsbeitrages, maximal jedoch 150 Euro für Jahresmitgliedschaften bzw. 75 Euro für Halbjahres- oder Semestermitgliedschaften.
  • Bei einem Jahresbeitrag von bis zu 200 Euro müssen die restlichen 25 % vom Verein erlassen werden.
Trainingslager:
  • Zuschuss für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung bei Teilnahme an Trainingslagern.
  • Maximaler Zuschuss: 150 Euro pro Jahr.
  • Voraussetzung: Ein bereits genehmigter Zuschuss für die Mitgliedschaft im selben Antrag.

Förderumfang

Insgesamt können pro Kind oder Jugendlichem bis zu 300 Euro für Phase 1 und Phase 2 des Förderzeitraums (inklusive Trainingslager) gefördert werden.

Förderzeitraum
  • Phase 1: 1. September 2024 bis 28. Februar 2025
  • Phase 2: 1. März 2025 bis 31. August 2025

 

Voraussetzungen für die Förderung

Die gesetzlichen Vertreter der begünstigten Kinder und Jugendlichen müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Nachweis eines sozialen Zuschusses (z.B.: Bezieher: in von Mindestsicherung, etc.).
  • Inhaberschaft einer „Sozialkarte“.
  • Inhaberschaft eines Basiskontos.
  • Bestätigung einer sozialen Trägerorganisation.

Antragsstellung

Notwendige Angaben:
  • Identifikationsdaten des Vereins
  • Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Beantragte Förderhöhe und zugehörige Berechnungen
  • Detaillierte Daten pro gefördertem Mitglied und Trainingslager

Entscheidung und Auszahlung

  • Die Breitensportdachverbände prüfen die Anträge der Vereine inkl. der übermittelten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Bei positiver Entscheidung wird eine Zusage übermittelt und antragsnah ausgezahlt.

Förderprüfung

  • Die Breitensportdachverbände prüfen die Anträge der Vereine inkl. der übermittelten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Bei positiver Entscheidung wird eine Auszahlung an den antragsstellenden Verein vorgenommen
  • Die BSG führt darüber hinaus stichprobenartige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Förderbedingungen sicherzustellen. Dabei kann es im Nachhinein zu einer Rückforderung bereits ausbezahlter Förderbeträge kommen.

Kontakt und Unterstützung

Bei Fragen zur Antragstellung oder zu den Förderbedingungen können sich die teilnehmenden Vereine an die Breitensportdachverbände ASVÖ und SPORTUNION, respektive deren Landesverbände wenden:

SPORTUNION-Logo
ASVÖ

Allgemeiner Sportverband Österreichs

Ansprechperson:
Karina Allabauer

Dommayergasse 8, 1130 Wien
Tel: +43 1 877 38 200 16
Mobil: +43 / 664 53 90 034    
Fax: +43 1 877 38 20 22
E-Mail: karina.allabauer@asvoe.at

Für allgemeine Informationen zum Projekt wende dich an das Team unter info@willkommen-im-club.at

FAQ

Allgemeine Themen
In welchen Regionen wird das Pilotprojekt umgesetzt?

In Kärnten, Salzburg und Steiermark.

Warum wurden diese Regionen ausgewählt?

Die Pilotregionen wurden aufgrund der guten Mischung aus urbanen Gebieten (z.B.: Graz, Villach, Klagenfurt und Salzburg) und ländlichen Gebieten ausgewählt.

Welche Sportdachverbände beteiligen sich am Pilotprojekt?

Die Pilotphase wird von ASVÖ und SPORTUNION umgesetzt.

Warum nehmen keine Fachverbände an dem Pilotprojekt teil?

Die Abwicklung ist für die Verbände mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. Daher sind vor allem die Dachverbände in der Lage, dieses Programm zu administrieren.

Wird jede Sportvereinsmitgliedschaft gefördert?

Nein, es werden nur Mitgliedschaften für sozioökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren gefördert, die aktive Sportausübung zum Ziel haben. Das gilt nicht für Mitgliedschaften als Fan oder reine Fördermitgliedschaften. Die teilnehmenden Vereine müssen Mitglied der Sportdachverbände ASVÖ oder SPORTUNION sein.

Wird jedes Trainingslager gefördert?

Nein, es werden nur Trainingslager für sozioökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren gefördert, denen bereits eine Förderzusage zur Vereinsmitgliedschaft erteilt wurde. Die Förderung der Mitgliedschaft und des Trainingslagers müssen nicht in derselben Projektphase stattfinden. Die teilnehmenden Vereine müssen Mitglied der Sportdachverbände ASVÖ oder SPORTUNION sein.

Können bereits bestehende Mitgliedschaften gefördert werden oder muss es sich um Neumitgliedschaften handeln?

Ja, auch die Verlängerung bestehender Mitgliedschaften kann gefördert werden, solange das Mitglied eines der im Katalog festgelegten Kriterien für sozioökonomische Benachteiligung erfüllt.

Welche Kriterien müssen für eine Förderung erfüllt werden?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben. Die Person oder Variante a) deren gesetzliche Vertretung – Variante b) dessen gesetzliche:r Vertreter:innen müssen mindestens eines der Kriterien im Katalog erfüllen oder eine gemeinnützige Trägerorganisation muss die Förderwürdigkeit des Kindes bestätigen. Der Katalog wurde so gestaltet, dass die Förderwürdigkeit möglichst einfach nachweisbar ist.

Wo finde ich den Kriterienkatalog?

Hier findest du den Kriterienkatalog.

Fragen aus Vereinssicht
Wie kann mein Verein an dem Projekt teilnehmen?

Grundvoraussetzung ist die Registrierung auf der Plattform https://wic.bundes-sport-gmbh.at und die Mitgliedschaft in einem der beiden Sportdachverbände ASVÖ oder SPORTUNION. Nach der Registrierung können die teilnehmenden Sportvereine eine Förderung von 75% des Mitgliedsbeitrags für die Saison 2024/2025 (1.9.2024 – 31.8.2025) beantragen. Der Zuschuss beträgt 75 % des Mitgliedsbeitrages, maximal jedoch 150 Euro für Jahresmitgliedschaften bzw. 75 Euro für Halbjahres- oder Semestermitgliedschaften.

Muss mein Verein an dem Projekt teilnehmen?

Nein, es ist jedem Verein selbst überlassen, ob er an diesem sozialen Sportprojekt teilnehmen möchte. Nicht jeder Verein hat die Kapazitäten, neue Mitgliedschaften zu ermöglichen oder die notwendige Infrastruktur.

Muss mein Verein Mitglied eines der beiden Sportdachverbände (ASVÖ, SPORTUNION) sein?

Ja, in der Pilotphase können nur Vereine der beiden Sportdachverbände ASVÖ und SPORTUNION an dem Projekt teilnehmen.

Wie kann ich als Sportverein eine Förderung beantragen?

Die Vereine müssen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben durch eine Vollständigkeitserklärung bestätigen, die von einem zeichnungsberechtigten Vereinsorgan unterschrieben und auf der Plattform hochgeladen wird. Ein dem Kriterienkatalog entsprechender Nachweis ist jeweils vom Verein hochzuladen.

Anträge auf Förderung müssen bis zum 31.März  2025 (Phase 1) bzw. 30. September 2025 (Phase 2) gestellt werden.

Von wem erhalten die Vereine die Förderung?

Das Bundesministerium für Kunst und Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) hat die Bundes-Sport GmbH (BSG) mit der Durchführung des Förderprogramms „Willkommen im Club“ beauftragt, welches in Partnerschaft mit ASVÖ und SPORTUNION finanziert und umgesetzt wird. ASVÖ und SPORTUNION überweisen die beantragten Zuschüsse an ihre Vereine.

Wann erhalten die Vereine die Förderung?

Die Auszahlung der Zuschüsse durch die Bundes-Sport-GmbH (BSG) an die Dachverbände erfolgt monatlich. Die Anträge müssen vorher von den Dachverbänden geprüft werden. Anträge auf Förderung müssen bis zum 31. März 2025 für Phase 1 bzw. 30. September 2025 für Phase 2 gestellt werden.

Fragen aus Sicht einer interessierten Person
Was kann ich tun, wenn ich bereits Mitglied in einem Verein bin, der nicht am Projekt teilnimmt?

Du kannst entweder den Kontakt direkt zu einer verantwortlichen Person im Verein aufnehmen und ihr die Informationen zukommen lassen oder dich mit deinem Projektkoordinator in Verbindung setzen, der diese Aufgabe für dich übernimmt. Bedenke dabei, dass nicht jeder Verein an dem Projekt teilnehmen kann oder möchte.

Kann ich mich bei Interesse direkt an einen Verein wenden?

Ja, du kannst dich direkt an einen Verein wenden. Bedenke dabei aber, dass nicht jeder Verein an dem Projekt teilnehmen kann oder möchte.

Ich finde kein passendes Angebot oder der Verein hat keinen freien Platz mehr, was kann ich tun?

Du kannst dich in diesem Fall mit deinem Projektkoordinator der Dachverbände in Verbindung setzen. Sie können dich bei deiner Suche unterstützen.

Zeitleiste: ähnliche Projekte in der Vergangenheit

Projekt “FREESPORT”

Dieses frühe Projekt war ein sportliches Betreuungsprogramm für die Erstaufnahmezentren in Traiskirchen, Thalham und St. Georgen. Umgesetzt durch die SPORTUNION, bot “FREESPORT” geflüchteten Menschen die Möglichkeit, durch Sport erste soziale Kontakte zu knüpfen und einen Zugang zur österreichischen Gesellschaft zu finden.

Pilotprojekt “Willkommenskultur für Flüchtlinge – Sport ist dabei!”

Aufbauend auf den Erfahrungen von “FREESPORT” zielte dieses Pilotprojekt darauf ab, ein niederschwelliges sportliches Betreuungsprogramm für Geflüchtete zu etablieren. Gemeinsam mit ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION wurden Sportangebote geschaffen, die Geflüchteten halfen, sich in ihrer neuen Umgebung zu integrieren und Teil der Gemeinschaft zu werden.

Projekt “Sport verbindet uns!”

“Sport verbindet uns!” entwickelte das vorherige Projekt weiter, indem es umfangreiche Sporteinheiten sowohl in Vereinen als auch in Unterkünften für Geflüchtete anbot. Ziel war es, die Integration durch kontinuierliche sportliche Aktivitäten zu fördern und das Miteinander zwischen Geflüchteten und der lokalen Bevölkerung zu stärken.

Projekt “Sport hilft – Beyond Sport! Soziale Verantwortung der Sportvereine”

Mit diesem Projekt wurde die Zielgruppe erweitert, um auch sozioökonomisch benachteiligte Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren zu erreichen. Neben Sporteinheiten standen auch weiterführende Workshops und Medienarbeit im Fokus, um das Bewusstsein für die soziale Verantwortung der Sportvereine zu schärfen und gezielte Unterstützung für die betroffenen Kinder zu bieten.

Projektpartner

SPORTUNION-Logo
ASVÖ

Gefördert aus Mitteln der Bundes-Sportförderung.

Bundes-Sport GmbH
Bundesministerium für Kunst, Kultur öffentlicher Dienst und Sport